Mitgliedschaft

Anmeldung / Beitritt


Das Anmeldeformular zum BSC Setterich erhaltet Ihr beim Trainer(in), dem/der Leiter/-in Deiner Abteilung oder Ihr ladet das Formular hier herunter und druckt es aus. Zum Anmelden bitte das Formular (leserlich) ausfüllen, unterschreiben (!) und entweder bei dem/der Leiter/-in Deiner Abteilung abgeben oder per Post an die BSC Geschäftsstelle schicken.

Mitgliedsbeiträge


Icon_Beitrag_Jugend

Kinder

3,00€ / Monat

und Jugendliche bis 16 Jahre

Icon_Beitrag_Student

Jugendliche

5,00€ / Monat

von 16 - 18 Jahren, sowie

  • Schüler(innen)
  • Student(innen)en
  • Auszubildene und
  • Rentner(innen)
Icon_Beitrag_Inaktiv

Inaktive

5,00€ / Monat

Mitglieder

Icon_Beitrag_Aktiv

Vollmitglied

6,00€ / Monat

(aktive Mitglieder)

Einmalige Aufnahmegebühr: 5,00€

Hinweise zur Mitgliedschaft


  • Für die Mitgliedschaft gilt die Satzung des BSC Setterich.
  • Der Beitritt zum BSC Setterich ist nur mit gleichzeitiger Erteilung der Einzugsermächtigung möglich! (gilt nur für die Seniorenabteilungen; bei Kindern und Jugendlichen ist Barzahlung möglich).
  • Bei Eintritt während eines Quartales wird der Beitrag für das laufende Quartal fällig, danach erfolgt die vierteljährliche Abbuchung der Beiträge.
  • Der Quartalsbeitrag ist auch dann voll zu entrichten, wenn eine Abmeldung im Laufe des Quartales erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung immer schriftlich an einen unserer Geschäftsführer erfolgen muss (vgl. Abmeldung).
  • Inaktives Mitglied kann auf Antrag werden, wer am sportlichen Angebot des Vereines nicht aktiv teilnimmt.
  • Der Nachweis für die Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist vom Mitglied zu erbringen.
  • Adress- und Kontoänderungen BSC-Geschäftsstelle schriftlich anzuzeigen.

Aktualisierungen / Änderungen / Fragen


Adress- und Kontoänderungen sowie Fragen zur Mitgliedschaft können per E-Mail an bscsetterich.vorstand@gmail.com geschickt werden.

Abmeldung


  • Eine schriftliche Abmeldung im Laufe eines Quartales wird zum Ende des selben Quartales gültig.
  • Abmeldungen per E-Mail sind nicht möglich!
  • Der Quartalsbeitrag ist auch dann voll zu entrichten, wenn eine Abmeldung im Laufe des Quartales erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass die Abmeldung immer schriftlich an einen unserer Geschäftsführer erfolgen muss (vgl. Abmeldung).
  • Die Austrittserklärung an die BSC-Geschäftsstelle wird erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.